Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) des Gesundheitsteams Liebe (im Folgenden „GTL“) regeln den Erwerb von Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Coachings sowie die Vermittlungstätigkeit GTL.

Den Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zu unseren Vertragspartnern liegen ausschließlich die nachstehenden AGB zugrunde. Sie gelten für unsere Angebote und die Durchführung des jeweiligen Vertrages, insbesondere für unsere danach zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Mit der Auftragserteilung durch unsere Vertragspartner werden diese AGB ausdrücklich anerkannt. AGB/Einkaufs- sowie Lieferbedingungen unserer Vertragspartner finden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Anwendung.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


Begriffsbestimmungen

  • Arbeitgeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  • Mitarbeiter im Sinne dieser AGB sind Arbeitnehmer des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter vertritt den Arbeitgeber.
  • Therapeuten oder sonstige Dienstleister im Sinne dieser AGB sind unabhängige Erbringer von Dienstleistungen.
  • Gesundheitsbudgets im Sinne dieser AGB sind Guthaben zum Einlösen bei vertraglich mit GTL verbundenen Therapeuten und sonstigen Dienstleistern. Diese Dienstleistungen werden im Rahmen der Gesundheitsförderung für Mitarbeiter der Vertragspartner erbracht.

Vertragsgegenstand

  • GTL bietet für Arbeitgeber definierte Gesundheitsbudgets an, die es Mitarbeitern des Arbeitgebers ermöglichen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch ist jeweils auf die Höhe des gebuchten Gesundheitsbudgets begrenzt.
  • Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt nicht durch GTL, sondern durch die jeweiligen Therapeuten oder sonstigen Dienstleister. GTL tritt insoweit nur als Vermittler auf.
  • Gegenstand der in diesen AGB definierten Regelungen ist ausschließlich der Verkauf von Gesundheitsbudgets durch GTL.
  • Die Abrechnung des vereinbarten Gesundheitsbudgets erfolgt jährlich im Voraus. Das Gesundheitsbudget hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Beendigung schriftlich gekündigt wird.

Grundsätze des Vertragsschlusses

  • Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite https://gesundheitsteam-liebe.de oder in anderen Veröffentlichungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  • Aufträge werden durch schriftliche Verträge oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt stets als schriftliche Auftragsbestätigung.
  • Unsere Angebote, Preise und sonstigen Zusagen gelten als freibleibend, wenn sie nicht schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Gewährleistung und Haftung

  • Soweit ein zu vertretender Mangel von GTL vorliegt, ist GTL nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Nachbesserung berechtigt.
  • GTL, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften für Schäden der Arbeitgeber, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von GTL beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Für Sach- und Rechtsmängel haftet GTL im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gutscheinen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  • Ansprüche wegen Leistungsstörungen im Vertrag zwischen dem Mitarbeiter und Therapeuten oder sonstigen Dienstleister hat der Mitarbeiter/Arbeitgeber direkt gegenüber dem jeweiligen Therapeuten oder Dienstleister geltend zu machen. GTL wird dem Mitarbeiter bei Bedarf die ihm vorliegenden Informationen zur Rechtsverfolgung mitteilen. Eine weitergehende Verpflichtung seitens GTL bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem Therapeuten oder einem sonstigen Dienstleister besteht nicht.
  • Soweit die Haftung seitens GTL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Leistungsvorbehalt

  • Die Erbringung kostenpflichtiger Leistungen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GTL berechtigt, die Leistung einzustellen. In der Einstellung der Leistung durch GTL liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, GTL hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

Geheimhaltung

  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags zugänglich werden, zeitlich unbegrenzt als solche zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Einsichtnahme Dritter erfolgt.

Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Für den Fall, dass diese AGB oder/und ein hiermit verbundener Vertrag in Teilen (oder Teile einzelner Bestimmungen) rechtswidrig, unwirksam oder undurchsetzbar ist, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner auf eine Regelung verständigen, die dieser Klausel bzw. dem, was die Parteien mit der zu ersetzenden Regelung gewollt haben, am nächsten kommt und rechtmäßig, wirksam und durchsetzbar ist.
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner folgenden Ansprüche ist Mannheim. Ist der Arbeitgeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ebenfalls Mannheim.