Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Gesundheitsteams Liebe (GTL)


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) des Gesundheitsteams Liebe (im Folgenden „GTL“) regeln den Erwerb und die Zusammenarbeit bei Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Coachings sowie die Vermittlungstätigkeit GTL.
2. Den Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zu unseren Vertragspartnern liegen ausschließlich die nachstehenden AGB zugrunde. Sie gelten für unsere Angebote und die Durchführung des jeweiligen Vertrages, insbesondere für unsere danach zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Mit der Auftragserteilung durch unsere Vertragspartner werden diese AGB ausdrücklich anerkannt. AGB/Einkaufs- sowie Lieferbedingungen unserer Vertragspartner finden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Anwendung.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Vertragspartner/Arbeitgeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
5. Mitarbeiter im Sinne dieser AGB sind Arbeitnehmer des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter vertritt den Arbeitgeber.
6. Therapeuten oder sonstige Dienstleiter im Sinne dieser AGB sind unabhängige Erbringer von Dienstleistungen.
7. Gesundheitsbudgets im Sinne dieser AGB sind Guthaben zum Einlösen bei vertraglich mit GTL verbundenen Therapeuten und sonstigen Dienstleistern. Diese Dienstleistungen werden im Rahmen der Gesundheitsförderung für Mitarbeiter der Arbeitgeber erbracht.
8. Über die vorliegenden Bedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen sind nicht Vertragsbestandteil. Im Rahmen der Buchung einer Dienstleistung finden hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen dem von GTL vermittelten Therapeuten oder sonstigen Dienstleister und dem Mitarbeiter des Arbeitgebers die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Therapeuten oder sonstigen Dienstleisters Anwendung.
9. Bei der Buchung einer Dienstleistung ist GTL ausschließlich als Vermittler zwischen dem Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter und dem jeweiligen Therapeuten oder sonstigen Dienstleister, der die gebuchten Dienstleistung durchführt, tätig.
10. Im Rahmen des vorstehend beschriebenen Anwendungsbereichs dieser AGB werden abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen der Arbeitgeber sowie der Therapeuten oder sonstigen Dienstleister nicht Vertragsinhalt.

Vertragsgegenstand


1. GTL bietet für Arbeitgeber definierte Gesundheitsbudgets an, die es Mitarbeitern des Arbeitgebers ermöglichen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch ist jeweils auf die Höhe des gebuchten Gesundheitsbudgets begrenzt. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt nicht durch GTL, sondern durch die jeweiligen Therapeuten oder sonstigen Dienstleister. GTL tritt insoweit nur als Vermittler auf.
2. Gegenstand der in diesen AGB definierten Regelungen ist ausschließlich der Verkauf von Gesundheitsbudgets durch GTL sowie die Zusammenarbeit mit den Therapeuten und sonstigen Dienstleistern.
3. Die Abrechnung des vereinbarten Gesundheitsbudgets erfolgt jährlich im Voraus. Das Gesundheitsbudget hat eine Laufzeit bis zum 31.12. eines jeden Jahres ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Beendigung (31.12. eines jeden Jahres) schriftlich gekündigt wird. Dies gilt auch für die Vereinbarungen mit den Therapeuten und sonstigen Dienstleistern.

Grundsätze des Vertragsschlusses


1. Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite https://gesundheitsteam-liebe.de oder in anderen Veröffentlichungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2. Aufträge werden durch schriftliche Verträge oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt stets als schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Unsere Angebote, Preise und sonstigen Zusagen gelten als freibleibend, wenn sie nicht schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Gewährleistung und Haftung


1. Soweit ein zu vertretender Mangel von GTL vorliegt, ist GTL nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Nachbesserung berechtigt.
2. Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Haftungsregelungen:
a. Personenschäden:
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) haften bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter uneingeschränkt.
b. Sonstige Schäden:
Für sonstige Schäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden) haften die Vertragspartner bei
eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter wie folgt:
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
• uneingeschränkte Haftung.
einfache Fahrlässigkeit:
• Haftung nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die die Rechtspositionen des betroffenen Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, sowie solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der betroffene Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Jede weitere Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
3. Die in dieser Ziffer 2 lit. b) genannten Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für jegliche Ansprüche, die direkt gegen gesetzliche Vertreter, Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des den Schaden verursachenden Vertragspartners erhoben werden.
4. GTL übernimmt keine Haftung für Zugangs- und Zugriffsmöglichkeit sowie die Zugriffsqualität der im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von GTL stehen (wie z. B. technische Störung relevanter IT-System, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können unter Umständen zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienstleistungen führen.
5. Ansprüche wegen Leistungsstörungen im Vertrag zwischen dem Mitarbeiter und Therapeuten oder sonstigen Dienstleister hat der Mitarbeiter/Arbeitgeber direkt gegenüber dem jeweiligen Therapeuten oder Dienstleister geltend zu machen. GTL wird dem Mitarbeiter bei Bedarf die ihm vorliegenden Informationen zur Rechtsverfolgung mitteilen. Eine weitergehende Verpflichtung seitens GTL bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem Therapeuten oder einem sonstigen Dienstleister, besteht nicht.

Leistungsvorbehalt


Die Erbringung kostenpflichtiger Leistungen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GTL berechtigt, die Leistung einzustellen. In der Einstellung der Leistung durch GTL liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, GTL hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

Geheimhaltung


Die Vertragsparteien verpflichten sich wie auch Ihre Arbeitnehmer, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags zugänglich werden als solche zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Einsichtnahme Dritter erfolgt. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegungsverfahren


1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Für den Fall, dass diese AGB oder/und ein hiermit verbundener Vertrag in Teilen (oder Teile einzelner Bestimmungen) rechtswidrig, unwirksam oder undurchsetzbar ist, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner auf eine Regelung verständigen, die dieser Klausel bzw. dem, was die Parteien mit der zu ersetzenden Regelung gewollt haben, am nächsten kommt und rechtmäßig, wirksam und durchsetzbar ist.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner folgenden Ansprüche ist Mannheim. Ist der Arbeitgeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ebenfalls Mannheim.
4. GTL ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.